Update: Aktuelle Infos zur Kindertagesbetreuung vom 12.02.2021

Aufgrund der sinkenden Inzidenzwerte in Bayern hat die Bayerische Staatsregierung eine Rückkehr in den "eingeschränkten Regelbetrieb" ab dem 22. Februar 2021 im Bereich der Kindertagesbetreuung beschlossen.

Konkret bedeutet das: Grundsätzlich können alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung wieder besuchen. Allerdings gilt dies nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben die Kindertageseinrichtungen weiterhin geschlossen, wobei eine Notbetreuung wie im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis zum 21.Februar 2021 zulässig bleibt.

Auch im eingeschränkten Regelbetrieb gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend des Rahmenhygieneplans Kindertagesbetreuung. So müssen die Kinder beispielsweise weiterhin in festen Gruppen betreut werden.

Der pauschale Beitragsersatz für Februar 2021 bleibt trotz der Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb bestehen.

Allgemeine Regeln und Regelungen im Umgang mit Krankheitsanzeichen

Der Schutz der Gesundheit der Kinder, Familien und Mitarbeiter*innen hat für uns oberste Priorität. Deshalb verfolgen wir konsequent unsere Hygienekonzepte.

Die allgemeinen Regelungen und die Regelungen im Umgang mit Krankheitsanzeichen gelten weiterhin.

Infos zu den aktuellen Regelungen zur Kita-Betreuung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hier finden Sie weitere Erläuterungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in Kita-Einrichtungen.

Den Rahmen-Hygieneplan finden Sie hier.

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